Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 72,50 an Gebühren an (€ 63,90 Totenbeschaugebühr, € 8,60 an Gebühren für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Sterbebuch)

Zuständig

  • Manuel Mann (Allgemeine Verwaltung/Meldeamt/Standesamt)
  • Laura Mann (Allgemeine Verwaltung/Meldeamt/Standesamt)