Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 50,- und € 70,- fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Alle personenbezogenen Daten werden am Verbandsitz in das gemeinsame zentrale Programm (ZPR) eingetragen. Beispielsweise wird das Ermittlungsverfahren zu einer Eheschließung in Ried im Innkreis abgewickelt. Die Hochzeit selbst kann wie bisher in der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden (Terminvereinbarung beim Standesamt Geinberg). Alle Urkunden (außer erstmaliger Eintrag der Geburt) sind bei der Gemeinde erhältlich. 

Bitte kontaktieren Sie bezüglich Datenermittlung für die Standesamtliche Trauung die Standesbeamten des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ried im Innkreis in der Bürgerservicestelle des Stadtamtes, Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis unter 07752/901-DW:

Petra Huber, Leiterin, -261

Werner Schnallinger, -262

Ing. Julia Schwöry, -263

Stefanie Burgstaller, -264

Bettina Königseder, -267

oder per E-Mail unter: stav@ried.gv.at 

Öffnungszeiten StAV Ried/I.:

Montag und Donnerstag    07:30 – 17:00 Uhr

Dienstag             07:30 – 18:30 Uhr

Mittwoch und Freitag         07:30 – 13:00 Uhr

Zuständig