Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 50,- und € 70,- fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Alle personenbezogenen Daten werden am Verbandsitz in das gemeinsame zentrale Programm (ZPR) eingetragen. Beispielsweise wird das Ermittlungsverfahren zu einer Eheschließung in Ried im Innkreis abgewickelt. Die Hochzeit selbst kann wie bisher in der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden (Terminvereinbarung beim Standesamt Geinberg). Alle Urkunden (außer erstmaliger Eintrag der Geburt) sind bei der Gemeinde erhältlich.
Bitte kontaktieren Sie bezüglich Datenermittlung für die Standesamtliche Trauung die Standesbeamten des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ried im Innkreis in der Bürgerservicestelle des Stadtamtes, Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis unter 07752/901-DW:
Petra Huber, Leiterin, -261
Werner Schnallinger, -262
Ing. Julia Schwöry, -263
Stefanie Burgstaller, -264
Bettina Königseder, -267
oder per E-Mail unter: stav@ried.gv.at
Öffnungszeiten StAV Ried/I.:
Montag und Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 18:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 – 13:00 Uhr