Bürgerbefragung: Berechnung Kanalbenützungsgebühr lt. Wasserverbrauch

Für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr werden derzeit laut geltender Kanalgebührenordnung der Gemeinde zwei mögliche Kriterien herangezogen:

a)    Bei Messung des Wasserverbrauches mittels Wasserzähler nach Kubikmeter
b)    Sonst nach Pauschale (je Haushaltsangehöriger, Zuschläge Belastungseinheit)

Als Stichtag für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr gilt jeweils der 15. September des Vorjahres. Der Wasserverbrauch bzw. die Anzahl der Bewohner zu diesem Stichtag bilden die Grundlage für die Kanalbenützungsgebühr im kommenden Jahr. Bei Änderung des Wasserverbrauches oder der Haushaltsverhältnisse im laufenden Beitragsjahr, zum Beispiel durch Zu- bzw. Wegzug, erfolgt jedoch keine Nach- bzw. Rückverrechnung. 

Um eine gerechte Abrechnung zu gewährleisten, gibt es Überlegungen in der Gemeinde für eine generelle Umstellung auf eine Gebührenbemessung nach Wasserverbrauch. Dazu müsste bei jenen Objekten, die nicht an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen sind, ein Zähler eingebaut werden, mit dem der Wasserverbrauch erfasst wird.

Dies stellt die einzige Lösung dar, um eine verbrauchsgenaue Abrechnung der Kanalbenützungsgebühr zu ermöglichen. Unter Umständen ergibt sich für Sie damit auch eine Reduzierung der Benützungsgebühr. Nicht zuletzt ist genaue Kenntnis der Wassernutzung auch ein Anreiz für eine Verbrauchseinsparung.

Ein Zählereinbau wäre mit Installationskosten für Sie verbunden. Überdies fällt eine jährliche Zählergebühr (aktuell € 14,39 inkl. 10 % USt.) an. Aus diesem Grund wollen wir vor einer Entscheidung in der Angelegenheit Ihre Meinung dazu einholen und ersuchen deshalb um entsprechende Rückmeldung mit dem nachstehenden Vordruck bis spätestens 10. Dezember 2023.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen in der Sache gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reitinger Franz Ludwig
Bürgermeister


Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Zustimmung / Ablehnung

Ich habe Interesse an einer generellen Umstellung der Kanalgebührenberechnung lt. Wasserverbrauch und dem damit erforderlichen Zählereinbau.

Datenschutz
Datenschutz
Sicherheitsabfrage