Auch in diesem Jahr gewährt das Land OÖ für die Beheizung einer Wohnung von sozial bedürftigen Personen - gleichgültig mit welchem Energieträger - einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200,00 Euro.
Einen Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die im Land Oberösterreich seit zumindest 1.3.2026 ihren Hauptwohnsitz haben, und dieser ständig bewohnt wird. Der Zuschuss wird einmalig pro Haushalt ausbezahlt. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 aller im Haushalt lebenden Personen in Summe folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt (Einpersonenhaushalt: 21.883,00 Euro, Mehrpersonenhaushalt 30.913,00 Euro). Näheres dazu sowie das Online-Formular für die Antragstellung des OÖ. Heizkostenzuschusses 2025/6 finden Sie ab sofort direkt über die Website des Landes Oberösterreich.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Hilfestellung diesbezüglich erhalten Sie beim Gemeindeamt Geinberg.